Gefahrstoff-Piktogramm 17 x 17 mm Silhouette, Streifen mit 10 Stück
Licht- und wetterfeste Kunststofffolie, selbstklebend, Größe 17 x 17 mm, 10 Stück am Streifen
Das GHS-System ist ein von den Vereinten Nationen initiiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien (GHS = Globally Harmonized System of Classifi cation and Labelling of Chemicals), welches weltweit einheitliche Kriterien festlegt. Die Europäische Union setzt GHS mit der so genannten CLPVerordnung um (CLP = Classifi cation, Labelling, Packaging). Sie löst schrittweise das bisherige und noch bis 2015 gültige Einstufungs und Kennzeichnungssystem der EU ab. Die Umstellung der neuen Einstufung und Kennzeichnung erfolgt zeitlich gestaffelt:
- Stoffe und Zubereitungen dürfen seit dem 20. Januar 2009 (Inkrafttreten der CLP-Verordnung) nach neuem Recht eingestuft und gekennzeichnet werden. Geschieht dies, muss die alte Einstufung dennoch bis zum 1. Juni 2015 im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
- Stoffe dürfen bis zum 1. Dezember 2010 weiter nach altem Recht eingestuft und gekennzeichnet werden. Für diese gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Dezember 2012 (gemäß Art. 61 (4) Satz 1).
- Zubereitungen dürfen bis zum 1. Juni 2015 weiter nach altem Recht eingestuft und gekennzeichnet werden. Für diese gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2017 (gemäß Art. 61 (4) Satz 1).
Die CLP-Verordnung regelt nach Artikel 4 (4) das Inverkehrbringen. Bei einer Kennzeichnung nach altem Recht fordert die CLPVerordnung keine nachträgliche Neu-Etikettierung bei Umgang und Lagerung.
Neu ist im Wesentlichen folgendes:
Die Signalworte "Gefahr" und "Achtung" stehen allgemein für eine hohe oder geringere Gefährdung. Gefahren- und Sicherheitshinweise: die bisherigen R- und S-Sätze werden durch H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) ersetzt. Die bisherigen Warnsymbole werden durch neun neue Gefahrenpiktogramme ersetzt.
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